Die Abrechnung von Videosprechstunden verstehen: Ein Leitfaden für Psychotherapeut:innen und Ärzt:innen
Ein Beitrag von M. Sc. Psych. Jana Schneider
Die Digitalisierung hat nicht nur unseren Alltag, sondern auch die Gesundheitsbranche revolutioniert. Immer mehr Psychotherapeut:innen und Mediziner:innen erkennen die Vorteile der Videosprechstunde, die Flexibilität und Bequemlichkeit für sowohl sie selbst als auch Patient:innen bietet. Aber wie erfolgt die Abrechnung von Videosprechstunden?
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Leistungen Sie bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen können und wie einfach es eigentlich ist, sobald man dahinter gestiegen ist.
- Voraussetzungen für die Abrechnung von Videosprechstunden
- Grundvoraussetzung für Psychotherapeut:innen und Ärzt:innen, um eine Videosprechstunde durchzuführen ist:
- Eine zusätzliche Grundvoraussetzung für Psychotherapeut:innen ist:
- Besonderheiten bei der Abrechnung von Videosprechstunden für Psychotherapeut:innen und Ärzt:innen
- Besonderheiten bei der Abrechnung für Ärzt:innen
- Besonderheiten bei der Abrechnung für Psychotherapeut:innen
- Besonderheiten bei der Abrechnung von Videosprechstunden für Psychotherapeut:innen und Ärzt:innen
- Welche Gebührenordnungspositionen (GOP) können bei der KBV abgerechnet werden?
- Suffix-Erläuterung
- Videofallkonferenzen für Initiierenden (GOP 01450)
- GOP in der Videosprechstunde für Psychotherapeut:innen
- Einzelpsychotherapie (PT)
- Gruppenpsychotherapie (PT)
- Weitere psychotherapeutische Leistungen (Kapitel 35)
- Neuropsychologische Therapie (Abschnitt 30.11)
- GOP in der Videosprechstunde Ärzt:innen
- Gesprächsleistungen und Verordnungen
- GOP im Rahmen der Kryokonservierung (Abschnitt 8.6)
- Außerklinische Intensivpflege (AKI) (Abschnitt 37.7)
- Die Abrechnung der Videosprechstunde ist kein Hexenwerk!
Voraussetzungen für die Abrechnung von Videosprechstunden
Die Abrechnung findet nach dem gleichen Prinzip wie auch die Behandlung in Präsenz statt. Auch für die Abrechnung von Videosprechstunden müssen Sie also bei der KV angemeldet sein – logisch. Sie erfolgt einmal im Quartal in Kombination mit den Präsenzbehandlungen nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) durch die lokale Kassenärztliche Vereinigung (KV).
Grundvoraussetzung für Psychotherapeut:innen und Ärzt:innen, um eine Videosprechstunde durchzuführen ist:
- Der richtige zertifizierte Videodienstanbieter: Als Erstes sollten Sie einen zertifizierten Videodienstanbieter aussuchen. Hier stehen einige zur Auswahl. Auf den Seiten der KBV finden Sie eine Liste aller zertifizierten Videodienstanbieter.
- Registrierung und Zertifizierung: Sie müssen den von Ihnen gewählten zertifizierten Videodienstanbieter bei Ihrer KV melden (eine Anleitung zur Meldung/Anzeige von Videodienstanbietern nach den Regularien Ihrer KV finden Sie in unserem Beitrag zum Datenschutz).
- Einwilligung nach DSGVO: Sie müssen die Einwilligung Ihrer Patient:innen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einholen. Eine Vorlage für die notwendige Einwilligungserklärung haben wir Ihnen erstellt. Mehr zu diesem Thema finden Sie auch in unserem Beitrag zum Datenschutz: Sicher und gesetzeskonform: Der umfassende Leitfaden zur DSGVO in der Videotherapie
- Privatsphäre: Wie auch in den Sprechstunden vor Ort sorgen Sie für Privatsphäre.
Eine zusätzliche Grundvoraussetzung für Psychotherapeut:innen ist:
- dass, schon ein persönlicher Kontakt zur Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung stattfand.
- dass, aus therapeutischer Sicht der direkte persönliche Kontakt im weiteren therapeutischen Prozess nicht zwingend erforderlich ist. Das muss individuell aufgrund der jeweiligen Krankheits- und Lebensumstände eingeschätzt werden.
Besonderheiten bei der Abrechnung von Videosprechstunden für Psychotherapeut:innen und Ärzt:innen
Soweit, so gut – das Prinzip ist im Grunde klar. Nun gibt es einige Besonderheiten, die Sie definitiv kennen sollten, um einen klaren Vorteil ziehen zu können. Wir haben Ihnen hier das Wichtigste zusammengetragen. Alle Besonderheiten für Sie auf einen Blick:
Besonderheiten bei der Abrechnung für Ärzt:innen
- Seit dem 1. April 2022 wurde die Obergrenze für Psychotherapeut:innen und Ärzt:innen für Videosprechstunden erhöht. Die Fallzahl und Leistungsmenge, die Sie als Mediziner:in per Videosprechstunde anbieten dürfen, ist auf 30 % gedeckelt.
- Das bedeutet, dass jede Leistung, die über eine Videosprechstunde abgerechnet wird, nicht mehr als 30 % der insgesamt im Quartal abgerechneten Punkte ausmachen darf.
- Die Ausstellung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ist ohne Probleme per Videosprechstunde möglich.
- Das gilt für unbekannte Patient:innen (bis zu 3 Tage) genauso wie für bekannte Patient:innen (bis zu 7 Tage).
- Vorausgesetzt wird nur, dass eine Abklärung der Symptomatik möglich ist.
- Mit Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird die Portopauschale überflüssig.
Besonderheiten bei der Abrechnung für Psychotherapeut:innen
- Psychotherapeut:innen dürfen die 30-%-Grenze flexibler handhaben:
- Es ist nicht mehr jede einzelne Gebührenordnungsdisposition (GOP) auf 30 % gedeckelt. Die 30 % beziehen sich nun auf alle im Quartal von Ihnen abgerechneten GOP, die per Videosprechstunde abrechenbar sind!
- Somit dürfen Sie 30 % Ihrer Behandlungsfälle, also fast jede:n dritte:n Patient:in komplett im Rahmen der Videosprechstunde behandeln.
- Auch einzelne, bestimmte Leistungen dürfen komplett per Video stattfinden, wenn dafür andere Leistungsbereiche gar nicht oder seltener per Videosprechstunde durchgeführt werden.
- Die Ausnahme bestätigt die Regel – GOP dürfen nach wie vor nicht per Videosprechstunde stattfinden:
- GOP 35151: Sprechstunde
- GOP 35150: Probatorische Sitzung
- Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) ausstellen:
- GOP 01471: bei DiGA »somnio« (64 Punkte / 2024: 7,64 Euro)
- GOP 01474: bei DiGA »Invirto« (64 Punkte / 2024: 7,64 Euro)
- Pauschale 86700: bei vorläufig aufgenommener DiGA (7,12 Euro)
- Achtung: Verlaufskontrollen können ggf. nur im persönlichen Kontakt möglich sein!
Besonderheiten bei der Abrechnung von Videosprechstunden für Psychotherapeut:innen und Ärzt:innen
- Für jeden Patient:innen-Kontakt per Video erhalten Sie einen Technikzuschlag
- GOP 01450: Technikzuschlag
- Entspricht 40 Punkten ÷ 4,77 Euro
- Deckelung pro Quartal auf 1.899 Punkte, d. h. maximal 226,46 Euro
- Im Rahmen einer Gruppe können Sie den Technikzuschlag jedoch nur einmalig pro Gruppensitzung abrechnen und nicht pro Person der Gruppe.
- Damit sollen Sie unterstützt werden, um die Kosten für die Nutzung des Videodienstanbieters zu decken.
- Übrigens: Um auf die Deckelung von 1.899 Punkten im Quartal zu kommen, müssten Sie 47,48 Videositzungen durchführen (1.899 Punkte ÷ 40 Punkte). Das sind gerade mal (aufgerundet) 16 Videositzungen im Monat, um auf den maximal möglichen Technikzuschlag von 226,46 Euro zu kommen ((1.899 Punkte ÷ 40 Punkte ) × 4,77 Euro).
- Zuschlag für die Authentifizierung unbekannter Patient:innen
- Patient:innen, die noch nie oder nicht im laufenden Quartal bzw. Vorquartal in Ihrer Praxis in Behandlung waren, müssen extra ins System aufgenommen werden.
- Mit der Videosprechstunde ist eine automatische Erfassung über die elektronische Gesundheitskarte nicht möglich.
- In diesem Fall hält der:die Patient:in die Gesundheitskarte zur Identifikation in die Kamera. Daher können Sie einen Zuschlag von 10 Punkten / 2024: 1,19 Euro für diese Leistung erheben.
- Abgerechnet wird über die GOP 01444.
- Fallbesprechungen per Video:
- Diverse Fallbesprechungen können Sie ebenfalls per Videosprechstunde abrechnen.
- unter anderem Fallkonferenzen zwischen Pflegekräften und Ärzt:innen, in der Palliativversorgung, Schmerztherapeutische Fallkonferenzen, regionale Netzwerkkonferenzen, zur Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase, Fallbesprechungen psychiatrischer Komplexversorgung oder Fallkonferenzen gemäß § 12 Abs. 2 der AKI-RL.
- Dabei kann jedoch nur der:die initiierende:r Mediziner:in diese Pauschale abrechnen.
- Diverse Fallbesprechungen können Sie ebenfalls per Videosprechstunde abrechnen.
- Achtung: Sie behandeln eine:n Patient:in in einem Quartal ausschließlich per Videosprechstunde?
- Als Psychotherapeut:in und/oder Mediziner:in müssen Sie diese:n in der Abrechnung mit der GOP 88220 kennzeichnen!
- Dann haben Sie jedoch mit einer fachspezifischen Kürzung der Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschale zu rechnen (für Psychotherapeut:innen 20 %).
- Mit nur einem einzigen persönlichen Kontakt im Quartal können Sie diesen Abschlag jedoch vermeiden.
Abschlag von 20 % | Abschlag von 25 % | Abschlag von 30 % |
---|---|---|
Hausärzt:innen | Innere Medizin | Anästhesie |
Kinder- und Jugendmedizin | Gynäkologie | Augenheilkunde |
Neurologie/Neurochirurgie | Chirurgie | Hals-Nasen-Ohrenheilkunde/Phoniatrie |
Kinder- und Jugendpsychiatrie/-psychotherapie | Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie | |
Psychosomatik/Psychotherapie/Psychiatrie | Humangenetik | |
Schmerztherapie | Dermatologie | |
Strahlentherapie (nur GOP 25214) | Orthopädie | |
Ermächtigte Ärzt:innen | Urologie | |
Physikalische und Rehabilitative Medizin |
Welche Gebührenordnungspositionen (GOP) können bei der KBV abgerechnet werden?
Auch hier hat die KBV wieder eine Übersicht erstellt, die wir hier für Sie noch einmal zusammengefasst haben.
Suffix-Erläuterung
Suffix | Erläuterung |
---|---|
A* | Therapie per Video mit Sitzungsdauer von mind. 50 Minuten |
C | Therapie per Video im Rahmen der LZT als Rezidivprophylaxe |
D | Therapie per Video im Rahmen der LZT als Rezidivprophylaxe mit einer Bezugsperson |
E | Therapie per Video mit einer Bezugsperson nur GOP 35543 bis 35548 |
F | Therapie per Video mit Sitzungsdauer von mind. 50 Minuten im Rahmen der LZT als Rezidivprophylaxe |
G* | Therapie per Video mit Sitzungsdauer von mind. 50 Minuten im Rahmen der LZT als Rezidivprophylaxe mit einer Bezugsperson |
T | Therapie per Video mit Sitzungsdauer von mind. 50 Minuten mit einer Bezugsperson |
V | Therapie/Gespräch per Video |
W | Therapie per Video mit Bezugsperson sowie Therapeutisches Gespräch des Abschnitts 1.8 |
W* | Therapie/ Gespräch per Video im Rahmen der Leistungen des Abschnitts 37.5 (KSV-Psych) |
Y | Therapie per Video bei Rezidivprophylaxe |
Z | Therapie per Video mit Bezugsperson bei Rezidivprophylaxe |
Videofallkonferenzen für Initiierende (GOP 01450)
GOP | ERLÄUTERUNG |
01442 | Videofallkonferenz mit Pflegekräften (Anlage 31b BMV-Ä) – dreimal im Krankheitsfall |
30210 | Teilnahme an einer multidisziplinären Fallkonferenz zur Indikationsüberprüfung eines Patienten mit diabetischem Fußsyndrom |
30706 | Teilnahme an einer schmerztherapeutischen Fallkonferenz |
30948 | Teilnahme an einer MRSA-Fall- und/oder regionalen Netzwerkkonferenz |
37120 | Fallkonferenz Pflegeheim (Anlage 27 BMV-Ä) |
37320 | Fallkonferenz Palliativversorgung (Anlage 30 BMV-Ä) |
37400 | Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase |
37550 | Fallbesprechung gemäß § 6 KSV-Psych-RL |
37720 | Fallbesprechung gemäß § 12 Abs. 2 der AKI-RL |
GOP in der Videosprechstunde für Psychotherapeut:innen
Einzelpsychotherapie (PT)
GOP | SUFFIX | Kurzbeschreibung/Anmerkung |
---|---|---|
35401 | V, W | Tiefenpsychologisch fundierte PT (Kurzzeittherapie/Einzel) |
35402 | V, W | Tiefenpsychologisch fundierte PT (Kurzzeittherapie 2/Einzel) |
35405 | V, W, Y, Z | Tiefenpsychologisch fundierte PT (Langzeittherapie/Einzel) |
35411 | V, W | Analytische Psychotherapie (Kurzzeittherapie 1/Einzelbehandlung) |
35412 | V, W | Analytische Psychotherapie (Kurzzeittherapie 2/Einzelbehandlung) |
35415 | V, W, Y, Z | Analytische Psychotherapie (Langzeittherapie, Einzelbehandlung) |
35421 | V, W | Verhaltenstherapie (Kurzzeittherapie 1/Einzelbehandlung) |
35422 | V, W | Verhaltenstherapie (Kurzzeittherapie 2/Einzelbehandlung) |
35425 | V, W, Y, Z | Verhaltenstherapie (Langzeittherapie/Einzelbehandlung) |
35431 | V, W | Systemische Therapie (Kurzzeittherapie 1/ Einzelbehandlung) |
35432 | V, W | Systemische Therapie (Kurzzeittherapie 2/ Einzelbehandlung) |
35435 | V, W, Y, Z | Systemische Therapie (Langzeittherapie 1/ Einzelbehandlung) |
Gruppenpsychotherapie (PT)
GOP | SUFFIX | Kurzbeschreibung/Anmerkung |
---|---|---|
35173-35178 | A, T, V, W | Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung (3-8 Teilnehmer) |
35503-35508 | A, T, V, W | Tiefenpsychologisch fundierte PT (Kurzzeittherapie/ 3-8 Teilnehmer) |
35513-35518 | A, C, D, F, G, T, V, W | Tiefenpsychologisch fundierte PT (Langzeittherapie/ 3-8 Teilnehmer) |
35523-35528 | A, T, V, W | Analytische Psychotherapie (Kurzzeittherapie/ 3-8 Teilnehmer) |
35533-35538 | A, C, D, F, G, T, V, W | Analytische Psychotherapie (Langzeittherapie/ 3-8 Teilnehmer) |
35543-35548 | A, T, V, W | Verhaltenstherapie (Kurzzeittherapie/ 3-8 Teilnehmer) |
35553-35558 | A, C, D, F, G, T, V, W | Verhaltenstherapie (Langzeittherapie/ 3-8 Teilnehmer) |
35703-35708 | A, T, V, W | Systemische Therapie (Kurzzeittherapie/ 3-8 Teilnehmer) |
35713-35718 | A, C, D, F, G, T, V, W | Systemische Therapie (Langzeittherapie/ 3-8 Teilnehmer) |
Weitere psychotherapeutische Leistungen (Kapitel 35)
GOP | SUFFIX | Kurzbeschreibung/Anmerkung |
---|---|---|
35110 | V | Verbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen |
35111 | V | Übende Interventionen Einzelbehandlung |
35112 | V | Übende Interventionen Gruppe bei Erwachsenen |
35113 | V | Übende Interventionen Gruppe bei Kindern/Jugendlichen |
35141 | V | Vertiefte Exploration |
35142 | V | Zuschlag Erhebung neurologischer und psychiatrischer Befunde |
35152 | V, W | Psychotherapeutische Akutbehandlung |
35600 | V | Standardisierte Testverfahren |
35601 | V | Psychometrische Testverfahren; nur bei Erwachsenen! |
Neuropsychologische Therapie (Abschnitt 30.11)
GOP | SUFFIX | Kurzbeschreibung/Anmerkung |
30932 | V | Neuropsychologische Therapie (Einzelbehandlung) |
30933 | V | Neuropsychologische Therapie (Gruppenbehandlung) |
GOP in der Videosprechstunde für Ärzt:innen
Gesprächsleistungen und Verordnungen
GOP | SUFFIX | Kurzbeschreibung/Anmerkung |
01420 | V | Prüfung der Notwendigkeit und Koordination der häuslichen Krankenpflege |
01424 | V | Folgeverordnung von Behandlungsmaßnahmen zur psychiatrischen häuslichen Krankenpflege |
01611 | V | Verordnung von medizinischer Rehabilitation |
01613 | V | Zuschlag geriatrische Rehabilitation |
01789 | V | Folgeberatung zum nicht-invasiven Pränataltest zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 |
01790 | V | Folgeberatung bei positiven nicht-invasiven Pränataltests zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 |
03230 | V | Problemorientiertes ärztliches Gespräch |
04230 | V | Problemorientiertes ärztliches Gespräch |
04231 | V | Gespräch / Beratung / Erörterung für SP-Pädiater Abschnitt 4.4 / 4.5 |
04355 | V | Sozialpädiatrisch orientierte eingehende Beratung, Erörterung und/oder Abklärung |
04430 | V | Neuropädiatrisches Gespräch, Behandlung, Beratung, Erörterung und/oder Abklärung (Einzelbehandlung) |
14220 | V | Kinder- und jugendpsychiatrisches Gespräch, Beratung, Erörterung, Abklärung (Einzelbehandlung) |
14221 | V | Kinder- und jugendpsychiatrische Behandlung (Gruppenbehandlung) |
14222 | V | Anleitung Bezugs- oder Kontaktperson |
14222 | V | Anleitung Bezugs- oder Kontaktperson |
16220 | V | Neurologisches Gespräch, Beratung, Erörterung, Abklärung (Einzelbehandlung) |
21216 | V | Fremdanamnese / Anleitung bzw. Betreuung von Bezugspersonen |
21220 | V | Psychiatrisches Gespräch, Beratung, Erörterung, Abklärung (Einzelbehandlung) |
21221 | V | Psychiatrische Behandlung (Gruppenbehandlung) |
22220 | V, W* | Psychotherapeutisches Gespräch (Einzelbehandlung) |
22221 | Psychosomatisches Gespräch, Behandlung, Beratung, Erörterung und/oder Abklärung (Einzelbehandlung) | |
22222 | Psychosomatisch-medizinische Behandlung (Gruppenbehandlung) | |
23223 | V, W* | Psychotherapeutisches Gespräch (Einzelbehandlung) |
30708 | V | Beratung, Erörterung und/oder Abklärung Schmerztherapie |
GOP im Rahmen der Kryokonservierung (Abschnitt 8.6)
GOP | SUFFIX | Kurzbeschreibung/Anmerkung |
08619 | V | Erstberatung gemäß § 4 Nr. 1 Kryo-RL (für alle Fachgruppen mit Ausnahme der Kapitel 11,12,19, 22, 23, 24 und 27) |
08621 | V | Reproduktionsmedizinische Beratung zur Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder von Hodengewebe gemäß § 4 Nr. 2 Kryo-RL |
08622 | V | Reproduktionsmedizinische Beratung im Zusammenhang mit § 5 Abs. 2 Nr. 3 Kryo-RL |
08623 | V | Andrologische Beratung und Aufklärung zur Kryokonservierung gemäß § 4 Nr. 2 Kryo-RL |
Außerklinische Intensivpflege (AKI) (Abschnitt 37.7)
GOP | SUFFIX | Kurzbeschreibung/Anmerkung |
37700 | V | Potenzialerhebung gemäß § 5 der AKI-RL |
Die Abrechnung der Videosprechstunde ist kein Hexenwerk!
Wie Sie sehen können, ist die Abrechnung der Videosprechstunde kein Hexenwerk. Sie funktioniert genauso, wie Sie es auch von der Psychotherapie bzw. medizinischen Behandlung in Präsenz gewohnt sind. Es gibt ein paar kleine Besonderheiten, die Sie aber für sich nutzen können – wie z. B. die Technikpauschale, mit der Sie sich die Kosten für Ihren Videodienstanbieter finanzieren können. Denken Sie aber daran, dass es auch bestimmte, geregelte Anforderungen an den Videodienstanbieter gibt. Diese können Sie auch noch einmal im Blogbeitrag https://consularia.de/blog/dsgvo-konforme-videosprechstunde-ihr-umfassender-leitfaden/ nachlesen.
Consularia Live erfüllt all diese Anforderungen, damit Sie unbeschwert und DSGVO-konform Videosprechstunden anbieten und bei der Krankenkasse abrechnen können.
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Quellen
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) & GKV-Spitzenverband (2016): Anlage 31-Vereinbarung über die Anforderungen an die technischen Verfahren zur Videosprechstunde gemäß § 365 Absatz 1 SGB V vom 21.10.2016 (aktualisiert am 19. Dezember 2022).
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). (2022, 9. Juni). Neue EBM-Regelung: Psychotherapeuten können Videosprechstunde ab Juli flexibler einsetzen https://www.kbv.de/html/1150_58502.php (abgerufen am 30.05.2023).
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). (2023, 24. August). Videosprechstunde Übersicht zur Vergütung https://www.kbv.de/media/sp/Videosprechstunde__uebersicht_Verguetung.pdf (abgerufen am 30.05.2023).
Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KV Hessen). (2023, 01. Juli). GOP zur Videosprechstunde abrechnen https://www.kvhessen.de/fileadmin/user_upload/kvhessen/Mitglieder/Abrechnung_Honorar/EBM-GOP_Videosprechstunde-Tischvorlage.pdf (abgerufen am 25.09.2023).
Seit 2021 unterstütze ich Consularia als fachlich-psychologische Leiterin. Um den gleichen Dreh herum startete ich an der MEU – Studienzentrum der DIPLOMA Hochschule als wissenschaftliche Mitarbeiterin und als Dozentin für Differentielle und Persönlichkeitspsychologie. Aktuell forsche ich an videobasierter Gruppenpsychotherapie zur Behandlung von Depression.