Technikzuschlag

Unter der GOP 01450 ist der Technikzuschlag für Videosprechstunden codiert. Pro Patient:in und Videosprechstundenleistung kann diese Pauschale berechnet werden (entspricht 40 Punkten, 4,77 €). Dieser Zuschlag ist gedeckelt auf einen Höchstsatz von 1899 Punkten pro Vertragsarzt/-ärztin bzw. Therapeut:in pro Quartal. Damit sind pro Quartal maximal 226,46 € über den Technikzuschlag abrechenbar, um die Kosten für den Videodienstanbieter auszugleichen. Bei einer Gruppenpsychotherapie per Video wird der Technikzuschlag über eine Person der Gruppe stellvertretend für die gesamte Gruppe berechnet. Mit ca. 47 Videosprechstunden im Quartal (gerade mal 16 pro Monat) erreichen Sie bereits den Maximalbetrag, der Ihnen als Technikzuschlag ausgeschüttet werden kann.

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