Technikzuschlag

Unter der GOP 01450 ist der Technikzuschlag für Videosprechstunden codiert. Pro Patient:in und Videosprechstundenleistung kann diese Pauschale berechnet werden (entspricht 40 Punkten, 4,60€). Dieser Zuschlag ist gedeckelt auf einen Höchstsatz von 1899 Punkten pro Vertragsarzt/-ärztin bzw. Therapeut:in pro Quartal. Damit sind pro Quartal maximal 218,38 € über den Technikzuschlag abrechenbar, um die Kosten für den Videodienstanbieter auszugleichen. Bei einer Gruppenpsychotherapie per Video wird der Technikzuschlag über eine Person der Gruppe stellvertretend für die gesamte Gruppe berechnet.

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