Authentifizierung

Die Authentifizierung (Zuschlag: GOP 01444) in der Videosprechstunde oder Videofallbesprechung ermöglicht die Überprüfung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) durch den Videokontakt zwischen Praxispersonal und Patient:innen. Dabei können die Stammdaten ohne physisches Einlesen in ein Kartengerät erhoben werden. Dieser Vorgang darf einmal pro Behandlungsfall durchgeführt werden und ist nur für die Authentifizierung eines/einer unbekannten Patient:in berechnungsfähig, wenn ausschließlich Videokontakte bestehen. Für diese Leistung wird die GOP 01444 angegeben, wodurch 10 Punkte (1,15 €) pro Authentifizierung angerechnet werden.

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