Gruppentherapie Online

Seit Oktober 2021 sind nun auch Gruppentherapien per Video berechnungsfähig. Dazu gehört auch die gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung. Zu beachten ist dabei: Es dürfen maximal 9 Personen an der Videositzung teilnehmen – 8 Patient:innen und 1 Therapeut:in. Co-Therapeut:innen sind in der Videosprechstunde leider nicht zugelassen. Der Technikzuschlag kann bei einer Gruppenpsychotherapie nur für eine Person stellvertretend für die gesamte Gruppe abgerechnet werden.