Gruppentherapie Online

Seit Oktober 2021 sind nun auch Gruppentherapien per Video berechnungsfähig. Dazu gehört auch die gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung. Zu beachten ist dabei: Es dürfen maximal 9 Personen an der Videositzung teilnehmen – 8 Patient:innen und 1 Therapeut:in. Co-Therapeut:innen sind in der Videosprechstunde leider nicht zugelassen. Der Technikzuschlag kann bei einer Gruppenpsychotherapie nur für eine Person stellvertretend für die gesamte Gruppe abgerechnet werden.

Susanne
Letzte Artikel von Susanne (Alle anzeigen)