Suizidalität im Kontext der Videosprechstunde

Vor Erwägung von Videosprechstunden sollten Psychotherapeut:innen abklären, ob Patient:innen akut suizidal sind. Therapeut:innen haben selbst abzuschätzen, ob eine Behandlung per Video indiziert ist. In jedem Fall sollte im Rahmen des Krisenplans berücksichtigt werden, wie Patient:innen bei technischen Schwierigkeiten, Abbruch der Videositzung zu verfahren ist und wie die Patient:innen zu erreichen sind.