Psychotherapeutische Sprechstunde
Die psychotherapeutische Sprechstunde darf nur im persönlichen Kontakt von Angesicht zu Angesicht stattfinden. Sprechstunden per Video sind nicht zulässig. Als Einzelbehandlung kann sie bei Erwachsenen in Einheiten von 25 Minuten bis zu sechsmal je Krankheitsfall abgerechnet werden. Bei Personen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr bis zu zehnmal á 25 Minuten je Krankheitsfall.
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