Home Office
Der Berufsordnung ist entsprechend §22 Anforderungen an die Praxen zu entnehmen, dass die Räumlichkeiten den besonderen Anforderungen der psychotherapeutischen Behandlung genügen müssen. Demnach sind Präsenz und Erreichbarkeit zu gewährleisten. Laut Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) sollte eine Videobehandlung nur in Räumen stattfinden, die vom privaten Lebensbereich getrennt sind. Eine Videobehandlung ermögliche keine regelmäßige Behandlung von Zuhause aus oder aus dem Ausland. Sie muss in einer vertraulichen und störungsfreien Umgebung stattfinden, ohne dass Dritte mithören können.
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