Gruppenprobatorik

Probatorische Sitzungen im Gruppensetting können seit Oktober 2021 als Leistungen des EBM-Abschnitts 35.1 abgerechnet werden (GOP 35163-35169). Berechnungsfähig ist die Leistung 1- bis 3-mal im Krankheitsfall. Per Videosprechstunde sind probatorische Sitzungen nicht gestattet.

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