Biografische Anamnese

Die biografische Anamnese darf einmal im Krankheitsfall abgerechnet werden. Dauer der Beschwerden sowie Intensität werden abgefragt und in welchem lebensgeschichtlichen Kontext diese aufgekommen sind. Der subjektive Beeinträchtigungsgrad wird erfragt. Die biografische Anamnese wird üblicherweise zu Beginn einer Therapie, während des Erstgesprächs, der Sprechstunde oder der Probatorik durchgeführt. Diese dürfen nicht per Videosprechstunde durchgeführt werden.

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