Rückfallprophylaxe
Auch die Rückfallprophylaxe oder auch Rezidivprophylaxe kann per Video erfolgen. Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Abrechnung in Präsenz, nur dass um die Kennzeichnung “Y” erweitert wird. Gesprächsleistungen unter Einbeziehung einer Bezugsperson die als Rezidivprophylaxe stattfinden und im Rahmen einer Videosprechstunde durchgeführt werden sind mit einem “Z” zusätzlich zu kennzeichnen.