Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)
Das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) trat am 09.06.2021 in Kraft, um digitale Helfer für die Pflege, mehr Telemedizin und eine moderne Vernetzung im Gesundheitswesen zu etablieren. Das Gesetz ermöglicht die Integration der Pflege in die Telematik-Infrastruktur (TI), erweitert die Funktionen der elektronischen Patientenakte (ePA) und des elektronischen Rezepts (eRezept) und fördert die Fernbehandlung. Zusätzlich können digitale Pflegeanwendungen auf Kosten der Sozialen Pflegeversicherung genutzt werden.