Gruppenprobatorik
Probatorische Sitzungen im Gruppensetting können seit Oktober 2021 als Leistungen des EBM-Abschnitts 35.1 abgerechnet werden (GOP 35163-35169). Berechnungsfähig ist die Leistung 1- bis 3-mal im Krankheitsfall. Per Videosprechstunde sind probatorische Sitzungen nicht gestattet.
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!