Kund:innen aus dem Ausland können jetzt ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) direkt im System hinterlegen. Dadurch wird automatisch geprüft, ob das Reverse-Charge-Verfahren angewendet und eine Rechnung ohne ausgewiesene Umsatzsteuer erstellt werden kann.
Was ist neu?
Sie können als ausländische:r Kund:in Ihre USt-IdNr. in Ihrem Profil hinterlegen. Das System prüft Ihre Angabe in Verbindung mit Ihrer Adresse und weiteren Daten und erkennt, ob das Reverse-Charge-Verfahren greift. Ist die Prüfung erfolgreich, erhalten Sie fortan automatisch Rechnungen ohne ausgewiesene Umsatzsteuer und bezahlen nur den Netto-Betrag. Besonders für unsere vielen Kund:innen aus Österreich vereinfacht das die korrekte steuerliche Abwicklung.
Was haben Sie davon?
Für Sie bedeutet das weniger manuellen Aufwand bei der Rechnungskontrolle, da die USt-IdNr. einmal hinterlegt und systemseitig geprüft wird. Sie erhalten rechtssichere, umsatzsteuerfreie Rechnungen, wenn die Voraussetzungen für Reverse Charge vorliegen. Gleichzeitig reduziert sich Ihr Risiko für Fehler bei der steuerlichen Behandlung, weil das System die richtigen Einstellungen automatisch berücksichtigt.

